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   OLG Saarbrücken, 22.01.2003 - 5 U 358/02-42   

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https://dejure.org/2003,6074
OLG Saarbrücken, 22.01.2003 - 5 U 358/02-42 (https://dejure.org/2003,6074)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 22.01.2003 - 5 U 358/02-42 (https://dejure.org/2003,6074)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 22. Januar 2003 - 5 U 358/02-42 (https://dejure.org/2003,6074)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Invaliditätsleistung; Ausschluß vom Versicherungsschutz; Darlegungs- und Beweislast; Bestimmtheit oder Bestimmbarkeit des wesentlichen Vertragsinhalts

  • Judicialis

    AUB 95 § 1; ; AUB 95 § 1 Abs. 3; ; AUB 95 § 2 Abs. 4; ; AUB 95 § 7 I Ziff. 1; ; ZPO § ... 256 Abs. 1; ; ZPO § 256 Abs. 2; ; ZPO § 286; ; ZPO § 321 Abs. 1; ; ZPO § 321 Abs. 2; ; ZPO § 406 Abs. 1; ; ZPO § 406 Abs. 2; ; ZPO § 520 Abs. 3; ; ZPO § 520 Abs. 3 Nr. 3; ; ZPO § 529 Abs. 1; ; ZPO § 529 Abs. 2; ; ZPO § 533; ; AGBG § 8; ; AGBG § 9; ; AGBG § 10; ; AGBG § 11 a. F.; ; AGBG § 9 Abs. 1; ; AGBG § 9 Abs. 2 Nr. 2 a. F.; ; AGBG § 3; ; AUB 61 § 2 Abs. 3 lit. b; ; AUB 61 § 10 Abs. 5; ; AUB 88 § 1 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässiger Ausschluss krankhafter Störungen infolge psychischer Reaktionen in der Unfallversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 602
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • OLG Köln, 19.08.1999 - 20 W 35/99

    Zurückweisung Ergänzungsantrag Fristüberschreitung Beweisverfahren

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.01.2003 - 5 U 358/02
    Damit erfasst der Ausschluss solche krankhaften Veränderungen der Psyche nicht, die in Wahrheit nicht psychogen, also etwa wie im vorliegenden Fall durch Fehlverarbeitung eines Unfallgeschehens entstehen, sondern adäquat kausal auf einer unfallbedingten organischen Schädigung, vor allem des zentralen Nervensystems, beruhen (OLG Frankfurt, OLGR 2000, 27; Knappmann, NVersZ 2002, 1,4; Grimm, aaO, § 2 Rdn. 108).

    Gerade bei schwerwiegenden Verletzungen des zentralen Nervensystems (beispielsweise einem schweren Schädel/Hirn/Trauma) wird es Aufgabe der forensischen Praxis sein, auch ohne Nachweis durch bildgebende Verfahren den Ursachenzusammenhang zu einer Organschädigung im Rahmen der richterlichen freien Beweiswürdigung beispielsweise mit den Mitteln der medizinischen Empirie offenzulegen (OLG Frankfurt, OLGR 2000, 27).

  • BGH, 24.03.1999 - IV ZR 90/98

    Zu Klauseln in Allgemeinen Versicherungsbedingungen einer privaten

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.01.2003 - 5 U 358/02
    Demgegenüber sind solche Klauseln, die wie im vorliegenden Fall das Hauptleistungsversprechen einschränken, verändern oder modifizieren, inhaltlich zu kontrollieren (BGHZ 142, 103, 109 f.; 141, 137, 140 f.).

    Auch stellt es eine gegen die Gebote von Treu und Glauben verstoßende unangemessene Benachteiligung dar, wenn die Klausel durch unzutreffende oder missverständliche Wortwahl dem Verwender die Möglichkeit eröffnet, begründete Ansprüche unter Hinweis auf die Klauselgestaltung abzuwehren (ständige Rechtsprechung vgl. BGHZ 145, 203, 220; 141, 137, 143 f., 153, 158; 108, 52, 61; 104, 82, 92 f.).

  • OLG Jena, 20.03.2002 - 4 U 240/01

    Unwirksamkeit des Deckungsausschlusses für psychische Reaktionen in der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.01.2003 - 5 U 358/02
    aaa) Entgegen der Rechtsauffassung des OLG Jena (VersR 2002, 1019) stellt der Ausschluss nicht deshalb eine unangemessene Benachteiligung des Versicherungsnehmers im Sinne von § 9 Abs. 2 Nr. 2 AGBG a. F. dar, weil er auch solche Gesundheitsbeeinträchtigungen erfasse, in denen das Unfallereignis eine unwillkürlich und automatisch ablaufende psychische Reaktion (z. B. einen Schreck) auslöst, die ihrerseits einen physiologischen Ursachenzusammenhang in Gang setzt, der seinerseits eine körperliche Gesundheitsbeeinträchtigung (z. B. im Fall des OLG Jena eine Aortendistorsion) hervorruft.
  • OLG Düsseldorf, 27.11.1997 - 4 U 161/96

    Wirksamer Ausschluß des Versicherungsschutzes bei Insassenunfallversicherung für

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.01.2003 - 5 U 358/02
    Da die Manifestation psychischer Folgewirkungen wesentlich durch die persönliche Disposition des jeweiligen Versicherungsnehmers beeinflusst wird, kann der Eintritt des Versicherungsfalls nicht anhand objektiv fassbarer Vorgänge (etwa der Zahl der Verkehrsunfälle) vorausberechnet werden, weshalb dem Versicherer zu einer zuverlässigen Tarifkalkulation ein verlässliches Datenmaterial fehlt (Grimm, aaO., Rdnr. 103; OLG Düsseldorf VersR 1998, 886).
  • LG Waldshut-Tiengen, 09.11.2000 - 4 O 165/00

    Leistungsausschluss bei Störungen infolge psychischer Reaktionen ist wirksam

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.01.2003 - 5 U 358/02
    Darüber hinaus ist der Ausschluss in seinem äußeren Erscheinungsbild im Vergleich zu der Vorgängerregelung der AUB 61 deutlicher herausgestellt, da er in einer Klausel formuliert wurde, die mit der drucktechnisch hervorgehobenen Überschrift "Ausschlüsse" versehen ist (ebenso OLG Düsseldorf, VersR 1998, 888; LG Waldshut-Tiengen, VersR 2002, 430, 431).
  • BGH, 27.09.2000 - VIII ZR 155/99

    Wirksamkeit von Neuwagen-Verkaufsbedingungen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.01.2003 - 5 U 358/02
    Auch stellt es eine gegen die Gebote von Treu und Glauben verstoßende unangemessene Benachteiligung dar, wenn die Klausel durch unzutreffende oder missverständliche Wortwahl dem Verwender die Möglichkeit eröffnet, begründete Ansprüche unter Hinweis auf die Klauselgestaltung abzuwehren (ständige Rechtsprechung vgl. BGHZ 145, 203, 220; 141, 137, 143 f., 153, 158; 108, 52, 61; 104, 82, 92 f.).
  • BGH, 15.06.1989 - VII ZR 205/88

    Allgemeine Reisebedingungen:Abtretungsausschluß - Anzeigepflicht

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.01.2003 - 5 U 358/02
    Auch stellt es eine gegen die Gebote von Treu und Glauben verstoßende unangemessene Benachteiligung dar, wenn die Klausel durch unzutreffende oder missverständliche Wortwahl dem Verwender die Möglichkeit eröffnet, begründete Ansprüche unter Hinweis auf die Klauselgestaltung abzuwehren (ständige Rechtsprechung vgl. BGHZ 145, 203, 220; 141, 137, 143 f., 153, 158; 108, 52, 61; 104, 82, 92 f.).
  • BGH, 17.10.2001 - IV ZR 205/00

    Beweiswürdigung hinsichtlich der gesundheitlichen Beeinträchtigung und ihrer

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.01.2003 - 5 U 358/02
    a) Der Kläger hat den ihm obliegenden, uneingeschränkt dem strengen Beweismaß des § 286 ZPO unterliegenden Beweis dafür, aufgrund des Unfalls in seiner körperlichen Befindlichkeit dauerhaft Schaden an seiner Gesundheit genommen zu haben, nicht erbracht (zur Beweislast: BGH, Urt. v. 17.10.2001 - VI ZR 205/00, NJW-RR 2002, 166; Urt. v. 12.11.1997 - IV ZR 191/96, r + s 1998, 80).
  • BGH, 29.11.1990 - I ZR 45/89

    Entscheidung über nicht (mehr) zur Entscheidung gestellte Ansprüche; Haftung für

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.01.2003 - 5 U 358/02
    Demgegenüber ist die Klage hinsichtlich des Feststellungsantrags unzulässig: Nachdem das Gericht den Hilfsantrag nicht beschieden hat und der Kläger von der Möglichkeit des § 321 Abs. 1 ZPO keinen Gebrauch gemacht hat, war die Rechtshängigkeit des Hilfsantrags nach Ablauf der Frist des § 321 Abs. 2 ZPO nach den Grundsätzen des verdeckten Teilurteils erloschen (BGH, Urt. v. 29.11.1990 - I ZR 45/89, NJW 1991, 1683, 1684 - Anspruchsmehrheit I; Zöller/Vollkommer, ZPO, 22. Aufl. § 321 Rdn. 8; Dörr, Festschrift für Willi Erdmann, S. 795, 798 ff.).
  • BGH, 23.06.1999 - IV ZR 136/98

    Anwendbarkeit des AGBG auf die Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.01.2003 - 5 U 358/02
    Demgegenüber sind solche Klauseln, die wie im vorliegenden Fall das Hauptleistungsversprechen einschränken, verändern oder modifizieren, inhaltlich zu kontrollieren (BGHZ 142, 103, 109 f.; 141, 137, 140 f.).
  • BGH, 23.03.1988 - VIII ZR 58/87

    Inhaltskontrolle von Garantiebestimmungen des Herstellers einer verkauften Ware

  • BGH, 19.04.1972 - IV ZR 50/71

    Ersatz von Folge(Schock)schäden in der privaten Unfallversicherung

  • BGH, 12.11.1997 - IV ZR 191/96

    Anforderungen an Nachweis eines Schadens in der Unfallversicherung

  • OLG Koblenz, 22.06.2001 - 10 U 686/99

    Unfallversicherung - Unfallanzeige - Ausschlüsse - krankhafte Störungen infolge

  • OLG Köln, 12.01.2000 - 5 U 194/98

    Invaliditätsentschädigung in der Unfallversicherung: Invaliditätsgrad bei

  • BGH, 16.05.1972 - GSZ 1/72

    Kostenstreitwert bei Aufrechnung

  • OLG Koblenz, 09.03.2001 - 10 U 1516/99

    Nachweis der Invalidität aufgrund psychischer Reaktionen

  • OLG Saarbrücken, 10.12.2003 - 5 U 259/03

    Erstellung eines Sachverständigengutachtens unter Hinzuziehung von Hilfskräften;

    Der Senat versteht die Klausel ebenfalls in diesem Sinne und hat sie in diesem Verständnis auch als wirksam erachtet (vgl. zu der gleich lautenden Klausel in § 2 Abs. IV AUB 94: Senat, Urteil vom 16.04.2003, 5 U 49/01 - 5 - ; zu § 2 Abs. IV AUB 95: Senat, Urteil vom 25.01.2003, 5 U 358/02-42 und zu § 2 IV AUB 88 schließlich Senat, Urteil vom 04.06.2003, 5 U 123/02-13), ohne dass diese Frage allerdings bislang höchstrichterlich geklärt wäre.
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